Wasseranschluss

Hier finden Sie diverse Themen rund um Ihren Wasseranschluss.

Anschlussgebühr

Zum Thema Anschlussgebühr hat der Hauseigentümerverband diesen Beitrag publiziert. Er ist in der Zeitung "Der Schweizerische Hauseigentümer", Ausgabe 1-2018, Seite 31 erschienen.

Hausanschluss

Wer ist zuständig für die letzten Meter im Trinkwasserverteilnetz? Lesen Sie mehr dazu auf der Homepage des Kantons Zürich.

Funktionskontrolle des Hausanschlussschiebers

Der Hausanschlussschieber dient dazu, Ihren Wasseranschluss samt Hausinstallation vom Verteilnetz zu trennen. Um für Notfälle gewappnet zu sein, ist es wichtig, dass die Position des Schiebers bekannt ist, dass er zugänglich ist und funktioniert.

Melden Sie sich bei uns, um eine Funktionskontrolle durchführen zu lassen. Gerne sind wir Ihnen auch behilflich bei der Suche oder Reparatur Ihres Schiebers.

Auszüge aus unserem Reglement.

Art. 7, Abs. 4: Zur Hausanschlussleitung gehören:

  • T-Stück in der Versorgungsleitung
  • Hausanschlussschieber
  • der erste Gebäudeabstellhahn

Art. 13, Abs. 5: Die Schieber müssen jederzeit zugänglich sein.

Art. 14, Abs. 1: Der Schieber ist Eigentum der Mitglieder.

Hausanschlussschieber

Zweiter Wasserzähler

Bei den Gebühren für die Siedlungsentwässerung (GebVO) kann eine Reduktion des Mengenpreises beantragt werden, wenn das bezogene Wasser rechtmässig und nachgewiesenermassen zu einem wesentlichen Teil nicht in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, z.B. beim Wasseranschluss in einem Garten.

Bevor ein zweiter Wasserzähler installiert werden kann, muss der Eigentümer der Liegenschaft das entsprechende Gesuch ausfüllen und bei der Gemeinde Gossau ZH einreichen. Diese prüft den Sachverhalt und entscheidet, ob die Reduktion gewährt werden kann. Eine Kopie des Entscheides geht direkt an die Wasserversorgung.

Wird das Gesuch bewilligt, kann der Eigentümer einen Sanitär mit den Arbeiten beauftragen. Der Wasserzähler mitsamt Installationsschema ist bei der Verwaltung der Wasserversorgung zu beziehen - der Sanitär muss die Verwaltung vorgängig über den benötigten Typ des Wasserzählers informieren. Die Installationskosten gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Kosten für die Miete des zusätzlichen Wasserzählers finden Sie in unserer Tarifordnung. Für den zweiten Zähler werden keine Grundgebühren erhoben.

Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.